Die These
Organisierte Verantwortung verstehen
Integrierte Versorgung scheitert in der Schweiz nicht an fehlendem Wissen und nicht an fehlendem Willen. Sie scheitert daran, dass für den Patientenweg niemand bezeichnet ist.
Das Problem: Verantwortung ohne Träger
Denise, 88, herzinsuffizient, diabetisch, alleinstehend, hat viele Behandelnde und keinen Träger ihres Weges. Die Praxis sieht sie, wenn sie kommt; das Spital, wenn es zu spät ist; die Spitex sieht den Alltag, ohne dass ihre Beobachtungen eine Struktur finden. Das ist kein Versagen der Beteiligten – es ist die Architektur: Das System anerkennt, tarifiert und dokumentiert Einzelleistungen. Für Kontinuität, Verlauf und Zwischenraum ist niemand bezeichnet.
Die Theorie der organisierten Verantwortung nennt diese Problemformel «Verantwortung ohne Träger». Sie ist aus einem Betrieb hervorgegangen, nicht aus einer Idee: aus der Frage, wie eine Hausarztpraxis mit mehreren tausend Patientinnen und Patienten chronische Verläufe nicht verliert.
Die Antwort: eine Versorgungseinheit, die für eine Bevölkerung einsteht
Die Versorgungseinheit ist eine interprofessionelle Organisation, die auf eigenes Gesuch die strukturierte Versorgungsverantwortung für eine definierte Population in einem bezeichneten Versorgungsraum übernimmt – mit ärztlicher Gesamtverantwortung, definierten Rollen, geführten Registern und periodischer Rechenschaft anhand vereinbarter Indikatoren.
Fünf Merkmale unterscheiden sie von dem, was politisch bereits gescheitert ist:
- Sie wird nicht verordnet, sondern angenommen – kein Zwang für Versicherte.
- Sie ist kein zusätzlicher Leistungserbringertyp ohne Auftrag, sondern hat Population, Raum und Rechenschaft.
- Ihr Mehrwert wird nicht behauptet, sondern als messbare Pflicht festgelegt.
- Die freie Wahl der Leistungserbringer bleibt ausdrücklich gewährleistet.
- Ihre digitale Fähigkeit ist spezifiziert (Referenzarchitektur RA-01 bis RA-11).
Was belegt ist – und was nicht
Drei Aussagen tragen diese Arbeit, und sie haben unterschiedliche Evidenzstufen. Diese Unterscheidung gilt für jede Seite dieser Website.
Organisationen, die Patientenwege tragen, existieren – die Genfer Versorgungsnetze zeigen die Struktur, der Gesundheitspunkt Oberägeri den Betrieb mit definierten Rollen.
Der vollständige Datenbestand einer Hausarztpraxis über 25 Jahre zeigt einen konstanten Sockel unerledigter Versorgung – auch bei guter Praxisführung.
Was flächendeckende organisierte Verantwortung an Gesundheit und Kosten verändert, ist prospektiv zu beweisen. Es wird hier nicht behauptet, sondern zur Messung vorgeschlagen.
Die zwei Hebel im Gesetz
Der Verfassungsauftrag existiert seit 2014: Art. 117a BV verpflichtet Bund und Kantone auf eine zugängliche Grundversorgung hoher Qualität – aber kein Ausführungsrecht bezeichnet einen Träger. Zwei Ergänzungen im KVG würden genügen: eine Licence to Act (Art. 35), die die Versorgungseinheit als Leistungserbringerin anerkennt, und eine Licence to Bill (Art. 43), die dem Vertrag ein Gegenüber gibt. Vollständige Formulierungsvorschläge liegen vor; eine unabhängige juristische Prüfung bleibt vorbehalten.
Das Zeitfenster 2026–2028
Der TARDOC ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. EFAS richtet ab 2028 die Zahler aus. Aber EFAS regelt, wer zahlt – es sagt nicht, wer trägt: Eine einheitliche Finanzierung ohne Träger finanziert dieselbe Fragmentierung, einheitlich. Genau dafür ist das Fenster offen. Es bleibt es nicht unbegrenzt.
Weiterlesen. Die ausführliche Darstellung – mit den Zahlen aus 25 Jahren Praxisdaten, den Gesetzestexten und den Entscheidungen, die den sechs Akteuren offenstehen – steht in den Büchern.
Glossar
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Organisierte Verantwortung | Verantwortung für Verläufe, Populationen und Ergebnisse als eingerichtete Funktion einer Versorgungseinheit – mit Auftrag, Rollen, Prozessen, Registern, Rechenschaft. |
| Versorgungseinheit | Die Trägerin dieser Verantwortung: eine interprofessionelle Organisation für eine benannte Bevölkerung in einem bezeichneten Raum. |
| Patientenweg (parcours) | Der Verlauf einer Person durch die Jahre und über alle Behandelnden hinweg – im Gegensatz zur Einzelleistung (acte). |
| Licence to Act / Licence to Bill | Die zwei rechtlichen Hebel: anerkannt werden dürfen (Art. 35 KVG) und abrechnen dürfen (Art. 43 KVG). |
| Referenzarchitektur RA-01 bis RA-11 | Die elf digitalen Fähigkeiten, die eine Versorgungseinheit braucht – von dynamischen Registern bis zum einheitlichen Versorgungszustand. |
| Chronic Care Model, PCMH | Die internationalen Vorbilder (Wagner; NCQA Patient-Centered Medical Home), die in Oberägeri in Praxisanweisungen übersetzt wurden. |
| EFAS | Einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen, gestaffelt ab 2028. |
| TARDOC | Der ambulante Ärztetarif, in Kraft seit 1. Januar 2026. |